Satzung

Satzung

des gemeinnützigen Vereins in Auszügen

§ 1 Name, Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „Freunde des Duo ASAP zur Förderung der Kammermusik e.V.“

(2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter der Nummer VR 200826 eingetragen.

(3) Der Sitz des Vereins ist 85072 Eichstätt.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere der Kammermusik.

(3) Diese Zielsetzung soll verwirklicht werden insbesondere durch Pflege und Erweiterung des Repertoires für Violin-Duo, insbesondere durch

  • Veranstaltung von Konzerten
  • Förderung interkultureller musikalischer Begegnungen
  • Erteilung von Kompositionsaufträgen, insbesondere von bayerischen bzw. in Bayern wirkenden Komponistinnen und Komponisten
  • Entwicklung, Planung und Durchführung von Projekten, insbesondere im Sinne innovativer und zeitgemäßer Konzertformate sowie Maßnahmen der Publikumsentwicklung einschließlich Unterstützung und/oder Entwicklung von zielgruppenorientierten Konzertformaten, insbesondere Kinder- und Familienkonzerte, wie Unterstützung und/oder Entwicklung von Maßnahmen der Musikpädagogik, dazugehöriger Austausch mit Experten und Expertinnen, insbesondere zu zeitgemäßem Musizieren

(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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